Erklärung zur Barrierefreiheit
Erklärung zur Barrierefreiheit
Das Studierendenwerk Freiburg ist bemüht, seine Website in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website des Studierendenwerk Freiburg.
1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Webseite ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen nur teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.
2. Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
2.1 Unverhältnismäßige Belastung
- Es sind nicht bei allen Bildern und Grafiken Alternativtexte hinterlegt.
- Nicht alle Formulare sind derzeit komplett barrierefrei.
- Nicht alle PDF-Dateien liegen in einer barrierefreien Fassung vor.
- Nicht alle eingebundenen Videos besitzen derzeit Untertitel oder textliche Alternativen.
- Nicht alle Listen und interaktiven Bedienelemente sind mit den vorgesehenen HTML-Strukturelementen ausgezeichnet.
- Farbkodierungen besitzen derzeit noch keine anderen Alternativen.
- Die Farbkontraste von Text- und Grafikelementen sind derzeit noch nicht komplett barrierefrei.
- Noch nicht alle Menüpunkte sind mit der Tastatur anwählbar.
- Links sind noch nicht für Screenreader beschriftet.
3. Zusätzliche Hinweise
Unser Webauftritt ist sehr umfänglich und vielfältig. Wir arbeiten daran, die oben genannten Punkte umzusetzen.
Informationen in Leichter Sprache findet man unter diesem Link.
Informationen in Gebärdensprache findet man unter diesem Link.
4. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 13.04.2022 erstellt. Die Erklärung wurde zuletzt am 13.04.2022überprüft.
5. Rückmeldung und Kontaktangaben
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten unserer Internetseite aufgefallen? Dann können Sie sich gerne bei uns melden:
Studierendenwerk Freiburg
Anstalt des öffentlichen Rechts
Basler Straße 2
79100 Freiburg
Telefon: 0761 - 2101-322
E-Mail: presse@swfr.de
6. Durchsetzungsverfahren
Um zu gewährleisten, dass diese Website den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an das Studierendenwerk Freiburg wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung.
Falls das Studierendenwerk Freiburg nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an die oder den kommunale:n Beauftragte:n für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.
Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:
Landes-Behindertenbeauftragte Simone Fischer
Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten:
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 279 3360
E-Mail: Poststelle@bfbmb.bwl.de
Die Kontaktdaten der oder des für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Website des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.