Free Housing Intermediation Service
Housing Services
The private housing intermediation program is offered by the Studierendenwerk Freiburg free of charge.
Unsere Zimmervermittlung findest du im Serviceportal auf unserer Website. Um sie (und auch andere Dienste) nutzen zu können, ist eine einmalige Registrierung notwendig. Wenn du schon bei uns registriert bist, logge dich einfach mit deinen Zugangsdaten ein. Zur Freischaltung benötigst du einen aktuellen Studiennnachweis.
Hinweise zur Freischaltung und Nutzung der Zimmervermittlung:
Registriere dich, um das Serviceportal nutzen zu können. Lade bitte anschließend deinen aktuellen Studiennachweis unter "My Account" hoch. Wir prüfen deinen Studiennachweis und schalten dich für die Nutzung des Serviceportals frei. Nach der Freischaltung kannst du im Serviceportal nach Zimmerangeboten suchen.
Du musst deinen Account bei Bedarf jedes Semester erneut von uns freischalten lassen, indem du unter "My Account" die aktuelle Studienbescheinigung des Folgesemesters hochlädst.
Bitte bringe zu den Besichtigungsterminen deinen Studierendenausweis/ Zulassungsbescheid mit und lege diesen den Vermieter:innen vor. Zimmer werden nur an eingeschriebene Studierende vermittelt.
Die häufigsten Fragen und Antworten findest du in unseren FAQ zur Zimmervermittlung und Wohnungssuche.
WICHTIGER HINWEIS:
Wir sichten die Zimmerangebote in unserem Serviceportal, bevor die Angebote für Studierende zugänglich sind. Dennoch können wir unseriöse Angebote von Vermieter/innen nicht gänzlich ausschließen. Seid deshalb vorsichtig, wenn
- direkt eine Vorauszahlung gefordert wird
- kein Besichtigungstermin möglich ist
Wenn Du glaubst, ein unseriöses Angebot gefunden zu haben, wende Dich bitte an unsere Zimmervermittlung: zimmer@swfr.de oder Tel. 0761 2101 204.
Nur wenn wir informiert werden, können wir solchen Fällen nachgehen.
Unsere Zimmervermittlung für den Freien Wohnungsmarkt finden Sie in unserem Serviceportal. Um die Zimmervermittlung (und auch andere Dienste) nutzen zu können, ist eine einmalige Registrierung erforderlich.
Danach können Sie Ihre Zimmerangebote selbstständig erstellen, bearbeiten oder deaktivieren. Wir sichten das Angebot und schalten es anschließend frei. Wir behalten uns vor, Angebotstexte bei Bedarf anzupassen.
Auch die Studierenden müssen sich registrieren, um Angebote einsehen und auswählen zu können. Dabei wird ihr Studiennachweis abgefragt. Dennoch bitten wir Sie, sich vor Unterzeichnung des Mietvertrags den gültigen Studierendenausweis oder Zulassungsbescheid zeigen zu lassen. Nur so können Sie sicher sein, Ihr Zimmer an eine/n Studierende/n zu vergeben.
Bitte beachten Sie, dass die Laufzeit Ihres Zimmerangebots zwei Wochen beträgt. Es wird automatisch gesperrt, wenn Sie es nicht verlängern. Drei Tage vor Ablauf der Frist erhalten Sie eine Nachricht von uns mit der Erinnerung an das Auslaufen der Frist und einem Link zur Verlängerung des Angebots. Auch innerhalb der Frist können Sie Ihr Angebot jederzeit selbst ändern, deaktivieren oder löschen, wenn Sie das Zimmer vermietet haben.
Dadurch halten wir unsere Datenbank aktuell und Sie bekommen keine überflüssigen Anfragen.
Natürlich können Sie uns bei Fragen jederzeit telefonisch oder persönlich kontaktieren.
Eine tolle, voll ausgestattete Wohnung zu einem Schnäppchenpreis – ein Angebot, das zu gut ist, um wahr zu sein. Gerade bei Immobilienbörsen im Internet können Wohnungssuchende auf Betrüger hereinfallen.
Die Masche läuft fast immer gleich ab:
Die Scammer (engl. für Betrüger) geben sich als Engländer oder Amerikaner aus, die die zu vermietende Wohnung geerbt hätten. Oder sie erzählen, sie hätten in der Vergangenheit in Deutschland gearbeitet und wollten die alte Bleibe nach einem beruflich bedingten Wechsel ins Ausland vermieten.
Nach einer Vorauszahlung der ersten Miete und der Kaution per Überweisung auf ein in- oder ausländisches Bankkonto oder per Bargeldtransfer sollen dem neuen Mieter die Schlüssel über einen Paketdienstleister oder eine Agentur geschickt werden.
Bei Nichtgefallen könne das Geld später zurückerstattet werden. Opfer sehen allerdings das Geld nie wieder und auch die Wohnung existiert oft gar nicht - oder gehört einem anderen Eigentümer, der vom Betrug selbst nichts mitbekommt.
Diese Anhaltspunkte können auf Betrug hinweisen:
Der klassische Kern einer betrügerischen Immobilienanzeige ist oft eine sehr günstige Wohnung, in bestem, renovierten Zustand – und das in gefragter Lage. Doch es gibt weitere Anhaltspunkte:
- Fotos wie aus einem Katalog
- Ungewöhnlich viel moderne Ausstattung
- Immobilie passt nicht zur Wohngegend
- Viel zu geringe Nebenkosten
- Fehlende oder gefälschte Kontaktdaten
- Kontakt auf Deutsch kaum möglich
- Aufforderung zur Geldüberweisung vor eigentlicher Besichtigung
- Aufforderung ein Konto bei Airbnb zu erstellen
- Aufforderung einer Kopie des Personalausweises
- Verdächtige Kontonummer
Die konkrete Aufforderung zu einer Zahlung vor der Besichtigung ist unüblich. Seriöse Vermieter und Makler erwarten keine Übergabe sensibler Daten im Vorfeld. Erst nachdem sie die Interessenten bei einer Besichtigung persönlich kennengelernt haben, erfolgt die Übergabe der persönlichen Daten, wie Einkommensnachweise, Schufa-Selbstauskunft oder etwaige Bürgschaften.
Was Sie tun können, wenn Sie Immobilien-Betrügern aufgesessen sind:
- Ihnen kommt eine Wohnungsanzeige verdächtig vor? Das Wichtigste in diesem Fall: Überweisen Sie kein Geld und geben Sie keine persönlichen Daten an.
- Haben Sie bereits Geld an einen vermeintlichen Vermieter überwiesen, fordern Sie Ihre Bank umgehend auf, die Zahlung rückgängig zu machen. Zur Info: Bei Zahlung per Lastschrift können Sie innerhalb von acht Wochen eine Erstattung verlangen.
- Rechtlich handelt es sich um Betrug, wenn Sie auf Grund einer gefälschten Wohnungsanzeigen Zahlungen leisten. Wenn Sie als Wohnungssuchender auf eine betrügerische Anzeige hereingefallen sind und Sie Ihre Daten bereits an die Betrüger weitergegeben haben, erstatten Sie Strafanzeige bei der Polizei.
Das können Sie auch online tun.
Melden Sie den Betrug zudem beim betroffenen Immobilienportal, um andere Wohnungssuchende vor denselben Betrügern zu schützen. Viele Internet-Portale mit Wohnungsinseraten haben einen Melde-Button: Wer eine verdächtige Anzeige entdeckt, kann das per Klick melden. Die Anzeigen werden dann überprüft. Bestätigt sich der Verdacht, werden sie offline geschaltet.
Haben Sie weitere Fragen oder möchten Sie sich beraten lassen, so melden Sie sich gerne über freiburg.pp.praevention@polizei.bwl.de.
Wir möchten, dass Sie sicher leben!
Ihr Polizeipräsidium Freiburg