Jobvermittlung
Studijob - Jobvermittlung
Die Jobvermittlung ist ein kostenfreies Angebot des Studierendenwerks Freiburg. Sie hat die Aufgabe, Studierenden der Hochschulregion Freiburg kurz- oder längerfristige Beschäftigungen zu vermitteln. Das Studierendenwerk stellt lediglich eine Onlineplattform zur Vermittlung, das Serviceportal, bereit. Vertragspartner sind die Studierenden und die jeweiligen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber müssen deshalb vor Einstellung der Studierenden alle notwendigen sozialversicherungsrechtlichen Unterlagen überprüfen! Die Höhe der Vergütungen ist ausschließlich Sache der Vertragspartnerinnen und Vertragspartner. Das Studierendenwerk macht keine Vorgaben zu Vergütungssätzen und ist auch nicht berechtigt, bestimmte Vergütungssätze von den Studierenden für übernommene Aufträge zu verlangen. Allerdings weisen wir darauf hin, dass der gesetzliche Mindestlohn eingehalten werden muss. Jobangebote und -gesuche können Sie im Serviceportal einsehen oder selbst einstellen.
Hier geht’s zum Serviceportal.
Die Jobvermittlung des Studierendenwerks Freiburg kann von allen immatrikulierten Studierenden der Hochschulen im Betreuungsbereich des Studierendenwerks Freiburg in Anspruch genommen werden.
Nachdem du dich registriert hast und dein Account von uns freigeschaltet wurde, kannst du unsere Jobangebote ansehen.
Hinweise zur Freischaltung und Nutzung der Jobvermittlung:
Registriere dich, um das Serviceportal nutzen zu können. Lade bitte anschließend deinen aktuellen Studiennachweis unter „Mein Account“ hoch. Wir prüfen Deinen Studiennachweis und schalten Dich für die Nutzung des Serviceportals frei. Nach der Freischaltung kannst Du im Serviceportal nach Jobangeboten suchen.
Du musst deinen Account bei Bedarf jedes Semester erneut von uns freischalten lassen, indem du uns die aktuelle Studienbescheinigung des Folgesemesters hochlädst.
Die häufigsten Fragen und Antworten findest du in unseren FAQ Studijobs.
Hinweise für das Vorlegen von Unterlagen bei einem Vorstellungsgespräch:
Wenn du einem EU/ EWR-Staat angehörst:
- Aktuelle Studienbescheinigung
- Personalausweis oder Reisepass.
Wenn du einem Nicht EU-/ Nicht-EWR-Staat angehörst:
- Aktuelle Studienbescheinigung
- Personalausweis oder Reisepass
- Aufenthaltstitel, Aufenthaltserlaubnis, Arbeitserlaubnis oder eAT-Karte mit Zusatzblatt
Ausländische Studierende aus Nicht-EU/ Nicht-EWR-Staaten sind neben dem Studium zu einer Nebenbeschäftigung von höchstens 140 vollen oder 280 halben Arbeitstagen im Jahr berechtigt und müssen einen Nachweis für den Arbeitgeber führen, ob und wie sie die 140 vollen oder 280 halben Arbeitstage über das Jahr in Anspruch genommen haben. Danach ist eine Erwerbstätigkeit nur mit einer gültigen Arbeitserlaubnis gestattet. Dies ist im Zusatzblatt zur Aufenthaltserlaubnis vermerkt.
Informationen zur Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis findest du unter:
https://www.daad.de/de/studieren-und-forschen-in-deutschland/erste-schritte-deutschland/anmeldung/
Hinweise zur Vermittlung:
Nach der Freischaltung deines Accounts kannst du die Jobangebote durchsuchen. Für dich interessante Angebote kannst du mit dem Herzsymbol in deiner Merkliste speichern. In der Merkliste werden die einzelnen Jobangebote mit den Kontaktdaten der Anbieter/in vollständig angezeigt. Dort kannst du mithilfe der hellgrünen Buttons jeweils Rückmeldung zu den gespeicherten Angeboten geben oder diese mit dem Kreuzsymbol löschen.
Hinweise zur Sozialversicherung:
Bitte beachten: Alle Studierenden sind im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen sozialversicherungspflichtig. Ob die Voraussetzungen einer Versicherungspflicht in der Sozialversicherung bestehen oder ob die Melde- und Beitragspflichten erfüllt sind, muss von den Arbeitgebern geprüft werden. Die Studierenden sind dazu verpflichtet, alle notwenigen Angaben - etwa zur Prüfung der Sozialversicherungspflicht - zu machen.
Unsere Jobvermittlung finden Sie in unserem Serviceportal. Um sie (und auch andere Dienste) nutzen zu können, ist eine einmalige Registrierung erforderlich.
Nach der Registrierung können Sie Ihre Stellenangebote eingeben. Im Anschluss können Sie diese jederzeit bearbeiten, aktualisieren oder deaktivieren, sofern die Stelle vergeben wurde. Ihr Jobangebot endet automatisch nach 14 Tagen, kann aber von Ihnen gerne verlängert werden. Hierzu erhalten Sie rechtzeitig eine E-Mail von uns. Dadurch halten wir unsere Datenbank aktuell und Sie erhalten keine überflüssigen Bewerbungen.
Bitte beachten: Alle Studierenden sind im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen sozialversicherungspflichtig. Ob die Voraussetzungen einer Versicherungspflicht in der Sozialversicherung bestehen oder ob die Melde- und Beitragspflichten erfüllt sind, muss von den Arbeitgeberinnen und Arbeitsgeber werden. Die Studierenden sind dazu verpflichtet, alle notwenigen Angaben - etwa zur Prüfung der Sozialversicherungspflicht - zu machen.