FAQs
„Wohnen für Hilfe“ vermittelt Wohnpartnerschaften zwischen Studierenden und Bürgerinnen und Bürgern in Freiburg und Umgebung. Die Vermieterinnen und Vermieter (z.B. ältere Menschen, Familien oder Berufstätige) bieten Wohnraum und haben einen gewissen Hilfebedarf, die Studierenden suchen eine günstige Unterkunft und sind bereit, die Vermieter oder Vermieterinnen mit kleineren Hilfeleistungen zu unterstützen.
Vertragspartner sind nach erfolgreicher Vermittlung einer Wohnpartnerschaft Mieterinnen oder Mieter und die Vermieterin bzw. der Vermieter. Die vertraglichen Vereinbarungen sind ausschließlich Sache der Mietparteien. Das Studierendenwerk ist lediglich der Vermittler der Wohnpartnerschaft.
Um in das Programm aufgenommen zu werden, wenden Sie sich bitte an Nicole Krauße, Kontakt: wfh(at)swfr.de, 07612101-353.
Sie bewerben sich zunächst persönlich, jedoch unverbindlich, mit einem Bewerberbogen. Sie werden dann als Interessentin/Interessent in unsere Datei aufgenommen und erhalten anschließend den Zugang zu den aktuellen Wohnraumangeboten. Sobald Sie ein Angebot gefunden haben, dass für sie in Frage kommt, vermittelt das Studierendenwerk den Kontakt zur Vermieterin oder zum Vermieter.
Als Wohnraumsuchende können alle Studierenden teilnehmen, die an einer vom SWFR betreuten Hochschule in der Hochschulregion Freiburg studieren. Seit 2019 besteht zusätzlich eine Kooperation mit der Stadt Freiburg, wodurch auch nicht-studierende Wohnraumsuchende am Programm teilnehmen können.
Als Wohnraumanbietende können Seniorinnen und Senioren, Alleinerziehende, Familien oder sonstige Interessierte teilnehmen, die freien Wohnraum in Freiburg oder Umgebung zur Verfügung haben, sich Unterstützung im Alltag oder Gesellschaft wünschen und an einer Wohnpartnerschaft interessiert sind.
Wie lange es dauert, bis man ein Wohnangebot für sich gefunden hat, kann nicht pauschal beantwortet werden. Es hängt davon ab, ob Interessierte ein passendes Angebot für sich finden. Es sollte auf jeden Fall genug Zeit für ein erstes Kennenlernen zwischen Vermieterin oder Vermieter und der wohnraumsuchenden Person eingeplant werden. Ein bis zwei Wochen sollten mindestens eingeplant werden, häufig dauert es auch länger.
Es gibt immer Wohnraumangebote, die zur Verfügung stehen. Ob passende Angebote zur richtigen Zeit dabei sind, liegt im Ermessen der Studierenden selbst und kann daher nicht pauschal beantwortet werden. Grundsätzlich gilt: Vor allem zu Beginn des Wintersemesters ist es für Studierende schwieriger, eine Unterkunft zu finden, als während des restlichen Jahres.
Der zeitliche Umfang der gewünschten Hilfe ist unterschiedlich, dieser hängt von den individuellen Bedürfnissen der Vermieterin oder des Vermieters ab. Art und Umfang der Hilfeleistung werden zu Beginn einer Wohnpartnerschaft zwischen Vermieterin oder Vermieter und Wohnraumsuchenden individuell vereinbart. In den meisten Fällen beträgt der Hilfebedarf zwischen ca. 10 und 40 Stunden im Monat.
In der Regel dienen die Hilfeleistungen dazu, die Miete zu reduzieren, aber nicht, sie völlig abzugelten. Grundsätzlich gilt: Je größer und komfortabler der genutzte Wohnraum und je geringer der zeitliche Umfang der Hilfe, desto höher ist die Mietzuzahlung. Die jeweiligen Details werden vor Beginn einer Wohnpartnerschaft zwischen Vermieterin oder Vermieter und Wohnraumsuchenden individuell vereinbart.
Wichtig für ein gutes Gelingen der Wohnpartnerschaft ist sowohl das persönliche Kennenlernen, die gegenseitige Sympathie beider Parteien und die umfassende Absprache der Rahmenbedingungen im Vorfeld, um zu gewährleisten, dass die Wohnpartnerschaft gut läuft und harmoniert.
Nähere Infos für Wohnraumsuchende und Vermieterinnen und Vermieter gibt es bei
Nicole Krauße, Studierendenwerk Freiburg,
Basler Straße 2,
79100 Freiburg
Tel.: 0761/ 2101-353
Sprechzeiten: Di und Do 9.00-12.00 Uhr und nach Vereinbarung.