Zwischenvermietung
Zwischenvermietung
Wenn ihr ins Ausland geht, eine Auszeit benötigt oder studienbedingte Praktika macht und euer Zimmer nicht kündigen wollt, habt ihr die Möglichkeit, dieses für eine bestimmte Dauer zwischenzuvermieten.
- Eine Zwischenvermietung ist dem Vermieter zwingend anzuzeigen. Dabei habt ihr das Recht, eine/n Zwischenmieter/in vorzuschlagen, denn i.d.R. werdet ihr persönliche Gegenstände in euren Zimmern lassen. Bei einer Zwischenvermietung bleibt der Hauptmieter stets in der Haftung - bei Mietausfällen oder Schäden am Mietobjekt.
- Unter Rund um den Mietvertrag findet ihr einen Vordruck, der euch eine Hilfestellung gibt, welche Angaben wir für eine Zwischenvermietung benötigen. Dabei solltet ihr vorab schon darauf achten, dass eure Zwischenmieter/in ebenfalls einen studentischen Status einer uns angeschlossenen Hochschule hat. Andere Mieter/innen können von uns nicht akzeptiert werden.
- Sofern ihr euer Zimmer für 3 Monate oder länger vermieten möchtet, werden wir mit euch und dem/r Zwischenmieter/in einen Vertrag unterschreiben.
- Bei Zwischenvermietungen unter 3 Monaten reicht die schriftliche Genehmigung von unserer Seite, in diesem Fall senden wir euch und eurer/m Zwischenmieter/in eine Bestätigung mit Angabe des Zeitraums und der zu zahlenden monatlichen Miete.
- Zwischenvermietungen zu Beginn oder zum Ende eines Mietverhältnisses sind generell nicht möglich. In diesem Fall raten wir euch, sich für ein Zimmer zu einem späteren Zeitpunkt zu bewerben oder das Mietverhältnis frühzeitig zu kündigen.
- Die maximale Dauer einer Zwischenvermietung beträgt 2 Semester.
- Denkt daran, dass alle Zwischenvermietungen generell spätestens 14 Tage vorab anzukündigen sind - kurzfristigere Anträge werden nicht akzeptiert.
- Wir behalten uns vor, von euch vorgeschlagene Personen aus wichtigen Gründen abzulehnen, z.B. bei bereits erreichter Wohnzeit in einem unserer Wohnheime, fehlendem Hochschul- und somit Wohnberechtigung, vorliegender Abmahnungen oder fristloser Kündigung.
- Zwischenvermietungen oder auch Untervermietungen, die uns nicht angezeigt werden, führen zur Abmahnung bzw. zur fristlosen Kündigung.