Rundfunkbeitrags-Befreiung
Rundfunkbeitrag-Befreiung
Studierende können sich unter bestimmten Umständen vom Rundfunkbeitrag befreien lassen.
Wer BAföG erhält und nicht bei seinen Eltern wohnt, kann sich auf Antrag vom Rundfunkbeitrag befreien lassen. Die Befreiung gilt auch für Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner, jedoch nicht für andere Mitbewohner.
Mehr Infos für Studierende gibt es hier: Der Rundfunkbeitrag - Informationen für Studierende
Eine Befreiung oder Ermäßigung ist nur unter bestimmten Voraussetzungen für Menschen mit Behinderung möglich. Weitere Informationen findet ihr hier: Der Rundfunkbeitrag - Menschen mit Behinderung
Den Antrag auf Befreiung oder Ermäßigung findet ihr hier: Der Rundfunkbeitrag - Befreiung oder Ermäßigung beantragen
Noch Fragen ? Dann melde dich gerne bei der Sozialberatung. Die Kontaktdaten findest du in der Infobox.