Online Bewerbung auf einen Wohnheimplatz

Wir empfehlen, dich bei Interesse frühzeitig um einen Wohnheimplatz zu bewerben. Eine Bewerbung ist ausschließlich online möglich.

Wer ist wohnberechtigt?

a)   Wohnberechtigt sind ordentlich Studierende folgender Hochschulen:

             Albert-Ludwigs-Universität Freiburg
             Pädagogische Hochschule Freiburg
             Musikhochschule Freiburg
             Evangelische und Katholische Hochschule Freiburg
             Hochschule für Öffentliche Verwaltung Kehl
             Hochschule Furtwangen
             Hochschule Offenburg
             Duale Hochschule Baden-Württemberg Villingen-Schwenningen
             Duale Hochschule Baden-Württemberg Lörrach
             Internationale Studien- und Berufsakademie (ISBA) Studienort Freiburg
             Edith-Maryon-Kunstschule Freiburg

Die Wohnberechtigung gilt nur für die Wohnheime am jeweiligen Standort der Hochschule.

b)   Soweit ein Wohnheim durch den in Abschnitt a) benannten Personenkreis nicht ausgelastet ist, können auch Studierende einer staatlich anerkannten privaten Hochschule zugelassen werden, wenn die Zahlung des für die Freiburger Hochschulen geltenden jeweiligen Beitragssatzes gemäß der Beitragsordnung erfolgt. Der Beitragssatz wird einmal pro Semester vom Studierendenwerk eingezogen.

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Infos zur Online Bewerbung

 

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