Versicherungen
Versicherungen über das SWFR
Im Studierendenwerksbeitrag, den Studierende an das Studierendenwerk bezahlen, sind auch eine Reihe von Versicherungen für Schäden enthalten, die im Zusammenhang mit dem Studium entstehen - auf Exkursionen, beim Praktikum oder im ganz normalen Hochschulalltag, wenn beispielsweise während der Vorlesung das Fahrrad draußen den Besitzer wechselt. Und eine Freizeitunfallversicherung mildert die Folgen, wenn’s mal einen Beinbruch ist.
Unsere Versicherungsleistungen
Über den Studierendenwerksbeitrag besteht für alle immatrikulierten Studierenden der Hochschulen, die dem Studierendenwerk Freiburg zugeordnet sind, Versicherungsschutz in der Haftpflichtversicherung.
Diese gilt für Tätigkeiten, die in ursächlichem Zusammenhang mit dem Studium stehen und in Räumen der Hochschulen oder bei den im Lehrplan vorgesehenen Veranstaltungen stattfinden. Wenn beispielsweise im Labor ein Gerät beschädigt wird, das der Uni gehört, besteht pro Schadenfall Versicherungsschutz bis maximal 7.500 €. Der Versicherungsschutz gilt auch während der Teilnahme an Praxissemestern bzw. Praktika, die vorgeschrieben oder der Erreichung des Studienziels dienlich sind.
- Der Maximale Versicherungsschutz pro Schadenfall liegt bei 7.500 €
- Der Versicherungsschutz gilt nicht bei Schäden unter 25 €
- Die Versicherung deckt beispielsweise Labor-Geräte ab
Bitte beachten: Die studentische Haftpflichtversicherung ist subsidiär. Sofern der Schadensbetrag mehr als 100,00 € beträgt, muss der Schaden zunächst der eigenen Privathaftpflichtversicherung oder der Privathaftpflichtversicherung der Eltern gemeldet werden. Erhält man von dieser einen negativen Bescheid, kann der Schaden beim Studierendenwerk gemeldet werden. Hierbei muss dann der Negativbescheid der Privathaftpflichtversicherung vorgelegt werden.
Versicherungsbescheinigung:
Studierende, die an einer dem Studierendenwerk angeschlossenen Hochschule immatrikuliert sind und ein Praktikum, ein Auslands- oder Praxissemester absolvieren möchten, können eine Versicherungsbescheuinigung beantragen, die bei Firmen oder Hochschulen oft vorgelegt werden muss. Weitere Infos hierzu, s. unten.
Ablauf der Meldung im Schadensfall:
Bitte schicke uns per Post (Kontakt siehe Infobox rechts) folgende Unterlagen zu:
- die Schadensanzeige zur Haftpflichtversicherung (siehe Download im Infokasten),
- die Rechnung im Original,
- sowie eine Immatrikulationsbescheinigung desjenigen Semesters, in welchem sich der Schaden ereignet hat.
Da bei vielen Unfällen in der gesetzlichen Unfallversicherung kein Versicherungsschutz besteht, hat das Studierendenwerk Freiburg für alle Studierenden der ihm zugeordneten Hochschulen eine zusätzliche Freizeitunfallversicherung abgeschlossen, die den gesamten Freizeitbereich außerhalb der Hochschule im In- und Ausland umfasst.
Der Schutz erstreckt sich auch auf Urlaubsreisen, Praktika und Diplomandentätigkeiten an ausländischen Hochschulen und Forschungseinrichtungen.
Versicherungsbescheinigung:
Studierende, die an einer dem Studierendenwerk angeschlossenen Hochschule immatrikuliert sind und ein Praktikum, ein Auslands- oder Praxissemester absolvieren möchten, können eine Versicherungsbescheuinigung beantragen, die bei Firmen oder Hochschulen oft vorgelegt werden muss. Weitere Infos hierzu, s. unten.
Fahrrad oder Laptop weg?! Was nun?
Über den Sozialbeitrag besteht Versicherungsschutz bei Diebstahl bzw. Beschädigung von Fahrrädern oder bei Diebstahl im Bereich der Hochschule.
Unter den Versicherungsschutz fallen:
- Kleidungsstücke
- übliche Gebrauchsgegenstände (z.B. Brillen, Schirme, Sturzhelme usw.)
- Lernmittel (z.B. Bücher, Schreib- und Zeichenutensilien, Taschenrechner, Laptops, Organizer),
... die während der Teilnahme an Veranstaltungen der Hochschule entwendet wurden. Der Schutz gilt nur dann, wenn die Gegenstände an dem für die Aufbewahrung vorgesehenen Ort abgelegt waren. Nicht unter die Gebrauchsgegenstände fallen Gegenstände, die ständig in der Hochschule verbleiben.
Die Deckungssumme beträgt 250 €.
Versicherungsschutz für Fahrräder inkl. Zubehör bei:
- Beschädigung, Zerstörung oder Abhandenkommen - und zwar nur auf dem Hochschulgelände und während der Öffnungszeiten der Hochschule. Die Fahrräder müssen ordnungsgemäß abgeschlossen sein.
- Für die Bewohnerinnen und Bewohner von Wohnheimen besteht eine Fahrradversicherung für Fahrräder, die auf dem Gelände des Wohnheimes in den dafür vorgesehenen Einrichtungen abgeschlossen abgestellt werden.
Die Deckungssumme beträgt 500 €.
Was ist zu tun wenn dir dein Fahrrad gestohlen wird?
Erstatte umgehend bei der nächsten Polizeistelle eine Diebstahlanzeige und lass dir hierüber eine Bescheinigung geben.
- Fünf Wochen nach dem Diebstahl suchst du bitte die "Aufbewahrungsstelle für Fundzweiräder" auf und sieh nach, ob dein Fahrrad eventuell aufgefunden wurde. Bringe hierzu unbedingt die Diebstahlanzeige mit. Falls du dein Fahrrad nicht findest, lass dir eine "Versicherungsbestätigung" ausstellen. Hierfür musst du eine Gebühr in Höhe von 8 Euro entrichten.
Hinweise und Öffnungszeiten der Aufbewahrungsstelle für Fundzweiräder findest du hier. - Fülle die Schadensmeldung (rechts unter Downloads) aus und reiche diese beim Studierendenwerk (Birgit Rosalowsky und Leni Rimpler) mit den Nachweisen der Polizei, Bescheinigung der Aufbewahrungsstelle und der Immatrikulationsbescheinigung und - falls vorhanden – Rechnung ein.
Für alle Bewohnerinnen und Bewohner der Wohnheime des Studierendenwerks besteht eine Hausratversicherung, die Schäden durch Einbruchdiebstahl, Feuer und Leitungswasser abdeckt. Versichert ist der von den Studierenden eingebrachte Hausrat in das Wohnheim bis zu einer Versicherungssumme von 2.854 € je Studentin oder Student. Der Schutz gilt nur für den Hausrat in den Wohnräumen des jeweiligen Wohnheims (sogenannter Versicherungsort).
Nicht versichert sind Glasbruch und „Elementargefahren“ (Überschwemmungen, Hochwasser, Erdrutsche oder Erdsenkungen).
Achtung: Ein Einbruch liegt vor, wenn ein gewaltsames Öffnen der verschlossenen Wohnung oder des Zimmers erfolgt ist. Der einfache Diebstahl aus einer nicht verschlossenen Wohnung oder einem Zimmer ist nicht versichert.
Bei Fragen zur Hausratsversicherung wende dich bitte an Frau Wedler, siehe rechts.
Studierende, die an einer dem Studierendenwerk angeschlossenen Hochschule immatrikuliert sind und ein Praktikum, ein PJ, ein Auslands- oder Praxissemester absolvieren möchten, können Versicherungsschutzbescheinigungen (Unfall und Haftpflicht) beantragen, die bei Firmen oder Hochschulen oft vorgelegt werden müssen.
Einfach folgende Daten, zusammen mit einer aktuellen Studienbescheinigung, per Mail an versicherung(at)swfr.de senden:
1. Name und Vorname
2. Geburtsdatum
3. Heimatanschrift (Anschrift in Deutschland)
4. Ort, an dem das Praktikum, das Praxis- oder Auslandssemester absolviert wird
5. genaue Bezeichnung der Einrichtung
6. genaue Dauer des Praktikums, Praxis- oder Auslandssemesters (von - bis)
7. Einverständniserklärung: Ich bin damit einverstanden, dass meine Daten durch das Studierendenwerk Freiburg an den Versicherungsträger (BGV) weitergegeben werden. Die Daten dürfen nur zur Ausstellung der Versicherungsbescheinigungen verwendet werden
Kein Versicherungsschutz besteht bei Praktika, die von den Studierenden in eigener Initiative durchgeführt werden.
Für Praktika in USA oder Kanada müssen die Studierenden eine eigene Privathaftpflichtversicherung abschließen, da die studentische Haftpflichtversicherung in diesen Staaten nicht anerkannt wird.
Weitere Versicherung
Gesetzliche Unfallversicherung
Studierende sind nach dem Sozialgesetzbuch (SGB VII) gesetzlich unfallversichert. Voraussetzung ist, dass man an einer staatlich anerkannten Universität, Hochschule oder Fachhochschule immatrikuliert oder Doktorand/in bzw. Diplomand/in ist. Der Versicherungsschutz ist beitragsfrei. Die Kosten übernehmen die Länder.
Versicherungsschutz besteht:
- während des Besuchs der Vorlesungen und Seminare
- bei sonstigen von der Hochschule verantworteten Tätigkeiten (Teilnahme an Repetitorien und Exkursionen)
- während des Besuchs von Hochschul- und Staatsbibliotheken
- beim Allgemeinen Hochschulsport
- bei Tätigkeiten in der Studentenselbstverwaltung
- auf den damit zusammenhängenden Wegen
Versichert ist übrigens schon der Weg zur Immatrikulation.
Unfälle, die sich auf dem Hochschulgelände oder auf dem direkten Weg zwischen Wohnung und Hochschule bzw. beim Allgemeinen Hochschulsport ereignen, müssen beim Studierendensekretariat der Hochschule bzw. beim Sekretariat des Allgemeinen Hochschulsports gemeldet werden.