Versicherungen

Versicherungen über das SWFR

Im Studierendenwerksbeitrag, den Studierende an das Studierendenwerk bezahlen, sind auch eine Reihe von Versicherungen für Schäden enthalten, die im Zusammenhang mit dem Studium entstehen - auf Exkursionen, beim Praktikum oder im ganz normalen Hochschulalltag, wenn beispielsweise während der Vorlesung das Fahrrad draußen den Besitzer wechselt. Und eine Freizeitunfallversicherung mildert die Folgen, wenn’s mal einen Beinbruch ist.

Unsere Versicherungsleistungen

Weitere Versicherung

Gesetzliche Unfallversicherung

Studierende sind nach dem Sozialgesetzbuch (SGB VII) gesetzlich unfallversichert. Voraussetzung ist, dass man an einer staatlich anerkannten Universität, Hochschule oder Fachhochschule immatrikuliert oder Doktorand/in bzw. Diplomand/in ist. Der Versicherungsschutz ist beitragsfrei. Die Kosten übernehmen die Länder.

Versicherungsschutz besteht:

  • während des Besuchs der Vorlesungen und Seminare
  • bei sonstigen von der Hochschule verantworteten Tätigkeiten (Teilnahme  an Repetitorien und Exkursionen)
  • während des Besuchs von Hochschul- und Staatsbibliotheken
  • beim Allgemeinen Hochschulsport
  • bei Tätigkeiten in der Studentenselbstverwaltung
  • auf den damit zusammenhängenden Wegen

Versichert ist übrigens schon der Weg zur Immatrikulation.

Unfälle, die sich auf dem Hochschulgelände oder auf dem direkten Weg zwischen Wohnung und Hochschule bzw. beim Allgemeinen Hochschulsport ereignen, müssen beim Studierendensekretariat der Hochschule bzw. beim Sekretariat des Allgemeinen Hochschulsports gemeldet werden.