Die ersten Schritte
Video: Virtuelle Behördentour in der Stadt Freiburg
Willkommen in Freiburg!
Studienplatz in Freiburg bekommen! Was nun? Hier haben wir die ersten Schritte in Freiburg für euch zusammengestellt. Damit ihr euch in unserer schönen Unistadt Freiburg besser zurecht findet und schnell neue Kontakte knüpfen könnt, bieten wir euch unter Internationales zahlreiche Infos.
Wichtig für alle Studierenden, die nicht aus EU-Staaten, Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz kommen:
Ihr benötigt zwingend einen Aufenthaltstitel für Deutschland.
Wenn euer Visum oder eure Aufenthaltsberechtigung bei der Einreise eure Studienzeit in Deutschland nicht abdecken kann, vereinbart bitte nach der Anreise zeitnah einen Termin mit der Ausländerbehörde, um den Aufenthaltstitel zu beantragen. Die Bearbeitungszeit dauert in der Regel 4 bis 6 Wochen.
Zimmer, Krankenversicherung, persönliche Betreuung und viele Angebote für ein schnelles Einleben! Das Servicepaket schafft ihr einen leichten Einstieg in Freiburg. Wie funktioniert es? Wie könnt ihr euch dafür anmelden? Hier wird alles erklärt: Webseite zum Servicepaket für internationale Studierende
Zugverbindungen nach Freiburg findet ihr unter www.bahn.de.
Wenn ihr mit dem Flugzeug anreist und vom Euroairport Basel-Mulhouse ankommt, kann man den Freiburger Airportbus nehmen um nach Freiburg zu kommen:
Link zur Webseite von Freiburger Airportbus
Für Teilnehmende an Austauschprogramme gibt es oft über die Hochschulen Zimmer in Studentenwohnheimen.
All diejenigen, die nicht an einem Austauschprogramm teilnehmen oder als Free-Mover nach Freiburg kommen, müssen sich selbst um eine Wohnmöglichkeit kümmern.
In Deutschland gibt es, anders als in vielen anderen Ländern, nicht automatisch auch ein Zimmer, wenn man einen Studienplatz hat!
1. Wohnen im Wohnheim
Auch wer nicht im Rahmen eines Austauschprogramms nach Freiburg kommt, kann sich selbstverständlich für ein Zimmer in einem Wohnheim bewerben: Link zum Übersicht der Wohnheime vom SWFR
Das Zusammenleben in einem Studentenwohnheim bietet viele Chancen, neue Freundinne und Freunde kennen zu lernen, hat aber auch seine Besonderheiten und verläuft nach bestimmten Regeln. In der Regel leben männliche und weibliche Studierende gemeinsam in den Wohngruppen oder auf den Stockwerken und teilen sich eine Küche und die Sanitäreinrichtungen. Die Bewohnerinnen und Bewohner der Wohnheime sind gemeinschaftlich für die Sauberkeit der gemeinsam genutzten Flächen verantwortlich. Das heißt, dass alle Bewohnerinnen und Bewohner putzen müssen. Auch das eigene Zimmer muss geputzt werden, hier ist jeder selbst für die Sauberkeit verantwortlich.
Für die Wohnheime hat das Studierendenwerk ein Wohnheimtutoren-Programm entwickelt. Die Tutorinnen und Tutoren kümmern sich speziell um die internationalen Studierenden und helfen mit Rat und Tat bei allen Fragen des Alltags weiter. In jedem Wohnheim gibt es ein Kultur- und Freizeitprogramm, an dem alle Wohnheimbewohnerinnen und -bewohner teilnehmen können.
Link zur Webseite "Aktivitäten in den Wohnheimen"
2. Wohnen im Privatzimmer
Wenn ihr ein Zimmer auf dem privaten Wohnungsmarkt sucht, habt ihr verschiedene Möglichkeiten. Es gibt zum Beispiel Zimmer zur Untermiete in der Wohnung des Vermieters oder der Vermieterin, meistens möbliert und mit Bad- und Küchenbenutzung, oder kleine Wohnungen im Haus des Vermieters bzw. der Vermieterin, oder auch Wohngemeinschaften (WG) mit oft drei bis fünf Leuten in der Wohnung. Meistens sind diese WGs gemischt, das heißt, Männer und Frauen wohnen zusammen und teilen sich die Aufgaben im Haushalt.
Zimmer und Wohnungen aller Art vermittelt der freie Wohnungsmarkt es Studierendenwerks: Link zum Portal des freien Wohnungsmarktes
Alle Studierenden müssen sich in Deutschland eine Krankenversicherung abschließen. Wir empfehlen, sich bei einer gesetzlichen Krankenkasse anzumelden. Diese gewähren bis zum 30. Lebensjahr einen günstigen Studententarif.
Bis auf einen kleinen Betrag von Eigenanteil deckt diese Krankenversicherung die Kosten für ärztliche Behandlung und verschreibungspflichtige Medikamente.
Achtung! Kosten für Zahnersatz werden in der Regel nicht komplett von der Krankenkasse übernommen.
Für die Immatrikulation an der Hochschule braucht ihr eine Krankenversicherung oder eine Bestätigung für die Befreiung von der Versicherungspflicht (z.B. für Studierende mit einer EHIC - "European Health Insurance Card").
Mehr zu diesem Thema findet ihr hier: Webseite vom Deutschen Studentenwerk über Krankenversicherung
Ihr braucht eine Ansprechperson für das Thema Krankenversicherung? Dann könnt ihr unsere Sozialberatung kontaktieren.
Die Immatrikulation erfolgt bei den Studierendensekretariaten der jeweiligen Hochschulen.
Erforderlich sind normalerweise folgende Unterlagen:
- Zulassungsbescheid
- Personalausweis (Studierende aus EU-Mitgliedsstaaten, Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz)
- Antragsformular auf Immatrikulation
- Nachweis der Krankenversicherung oder Bestätigung der Befreiung von der Versicherungspflicht
- 180 Euro / Für Erasmus- und Austauschstudierende: 103 Euro
Bitte beachtet: Seit Wintersemester 2017/18 bezahlen Studierende aus Nicht-EU-Staaten in Baden-Württemberg eine Studiengebühr von 1.500 Euro pro Semester an ihre Hochschule. Weitere Informationen dazu erfragt bitte bei eurer Hochschule.
Nach dem deutschen Meldegesetz müssen alle Personen, die ständig oder vorübergehend in Deutschland wohnen, beim Bürgeramt ihren Wohnsitz anmelden.
Für die Anmeldung muss man zunächst einen Termin online vereinbaren: Link zur Webseite für Terminvereinbarung
Folgende Unterlagen müssen vorgelegt werden:
- Personalausweis oder Reisepass
- Bescheinigung des Wohnungsgebers: Link zur Ausstellung der Wohnungsgeberbescheinigung
- ggf. Ausweise der Familienangehörigen: Für Kinder, die keinen Kinderreisepass besitzen, müssen Sie die Geburtsurkunde vorlegen
- ggf. Originalurkunde mit Übersetzung bei Eheschließung im Ausland bzw. Geburt der Kinder im Ausland
- ggf. Fragebogen zur Meldung minderjähriger Kinder
Sie erhalten vom Meldeamt eine Anmeldebestätigung. Dieses Dokument sollen Sie unbedingt gut aufbewahren, weil Sie es für viele andere Anliegen noch brauchen werden.
Mehr Informationen über die Anmeldung des Wohnsitzes finden Sie hier:
Link zu Infos über Anmeldung des Wohnsitzes von der Stadt Freiburg
Wenn ihr länger als ein paar Wochen in Deutschland bleibt, solltet ihr hier ein Girokonto eröffnen. Für Studierende ist das oft kostenfrei. Und es hat auch zahlreiche Vorteile: Ihr könnt
- kostenfrei an vielen Geldautomaten in Deutschland Geld abheben,
- bargeldlos bezahlen,
- und für regelmäßige Zahlungen – wie Miete, Kosten für die Krankenversicherung oder Telefon – einen „Dauerauftrag“ einrichten. Der Betrag wird dann jeden Monat automatisch von eurem Konto abgezogen.
Wenn ihr in Deutschland einen Nebenjob annehmt, braucht ihr auf jedem Fall ein Konto hier.
Um ein Konto einzurichten, braucht ihr normalerweise folgende Unterlagen:
- einen Pass oder Personalausweis,
- den Studierendenausweis, die Immatrikulationsbescheinigung oder den Zulassungsbescheid der Hochschule,
- die Anmeldebestätigung für einen Wohnsitz (siehe "In Freiburg anmelden"),
- und ggf. das Visum für Deutschland oder die Aufenthaltserlaubnis von der Ausländerbehörde.
Mehr Informationen über das Bankkonto in Deutschland findet ihr hier: Link zur Webseite "Study in Germany" mit Infos über Bankkonto
Alle Studierenden, die nicht aus EU-Staaten, Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz kommen, benötigen zwingend eine Aufenthaltserlaubnis für Deutschland.
Möglicherweise habt ihr schon in eurem Heimatland ein Visum bekommen. Vielleicht dürft ihr sogar ohne Visum in Deutschland einreisen. Aber solange euer Visum oder eure Aufenthaltsberechtigung eure Studienzeit in Deutschland nicht abdecken kann, müsst ihr eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.
Mehr Informationen zu diesem Thema findet ihr hier: Webseite des Deutschen Studentenwerks über Aufenthalt
Ihr habt noch generelle Fragen zu Thema Aufenthalt in Deutschland als Studierende? Dann sprecht unsere Sozialberatung an.
Der Antrag stellt man bei der Ausländerbehörde, die für euren Wohnort zuständig ist.
Sie brauchen unbedingt einen Termin bei der zuständigen Ausländerbehörde um die Aufenthaltserlaubnis zu beantragen.
Für Studierende mit einem Wohnsitz im Stadtkreis Freiburg:
Ausländerbehörde der Stadt Freiburg
- Addresse: Berliner Allee 1, 79114 Freiburg
- Informationen zu den Unterlagen und Gebühren für den Antrag
Für Studierende mit einem Wohnsitz im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald:
Ausländerbehörde des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald
- Addresse: Stadtstraße 2, 79104 Freiburg
- Informationen zu den Unterlagen und Gebühren für den Antrag
Gut zu wissen:
Wie findet man in einer unbekannten Stadt den richtigen Arzt oder die richtige Ärztin? Unsere Sozialberatung hilft dabei, den richtigen Arzt oder die richtige Ärztin mit Fremdsprachenkenntnissen zu finden.
Sprechzeiten der Sozialberatung sind Dienstag von 9.00-12.00 Uhr und Donnerstag von 13.30-16.00 Uhr, sowie nach telefonischer Terminvereinbarung.
Folgende Regelungen gelten ab 1. März 2024: Internationale Studierende aus Drittstaaten dürfen in Deutschland 140 volle oder 280 halbe Arbeitstage im Jahr arbeiten. Das ist im (Zusatzblatt zum) Aufenthaltstitel vermerkt. Alternativ sind auch Beschäftigungen mit bis zu 20 Wochenstunden erlaubt. Eine zusätzliche Zustimmung der Ausländerbehörde ist in diesen Fällen nicht nötig.
HINWEIS: Zusätzlich zu den 140 vollen/280 halben Arbeitstagen sind folgende Beschäftigungen erlaubt: als wissenschaftliche oder studentische Hilfskraft an der Hochschule, im Studierendenwerk oder in der Studierendenvertretung (AStA/STURA) oder Beschäftigungen in sehr engem Bezug zum Studium, z.B. an einem Institut. Solange das Studium nicht gefährdet ist, kann diese Tätigkeit zeitlich unbegrenzt ausgeübt werden. Bei Honorartätigkeiten wird die Erlaubnis der Ausländerbehörde benötigt.
Wenn ihr mehr darüber wissen wollt, könnt ihr gerne unsere Sozialberatung ansprechen.